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Impressum, rechtliche Hinweise und AGB

Stand: 12.06.2026


Impressum

Diensteanbieter

Metaworks UG (haftungsbeschränkt)
Bachstraße 17
83209 Prien am Chiemsee
Deutschland

Sitz der Gesellschaft: Prien am Chiemsee

Vertreten durch:
Kornelius Josef Fuhrer, Geschäftsführer

Kontakt

Telefon: +49 176 313 00 138
E-Mail: kornelius@metaworks.eco

Registereintrag

Registergericht: Amtsgericht Traunstein
Handelsregister: HRB 35246

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE462488689

Steuernummer

Steuernummer: 156/132/30464

Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte

Soweit auf dieser Website journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden, ist verantwortlich im Sinne von § 18 Abs. 2 MStV:

Kornelius Josef Fuhrer
Metaworks UG (haftungsbeschränkt)
Bachstraße 17
83209 Prien am Chiemsee
Deutschland

Verbraucherstreitbeilegung

Die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Alleinige Gründungsgesellschafterin

Metaworks AG
Haldenstrasse 5, 6340 Baar, Schweiz
Eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug
UID: CHE-489.075.059
CH-ID: CH-170-3048389-7
Präsident des Verwaltungsrates: Christian Burri


Rechtliche Hinweise

Inhalte dieser Website

Die Inhalte dieser Website werden mit Sorgfalt erstellt. Sie dienen der allgemeinen Information über die Metaworks UG (haftungsbeschränkt), ihre Leistungen und Themen aus den Bereichen Technologie, IT, künstliche Intelligenz, Beratung, Automatisierung und Unternehmensentwicklung.

Die Inhalte stellen keine verbindliche rechtliche, steuerliche, medizinische oder finanzielle Beratung dar. Eine verbindliche Beratung oder Projektleistung entsteht erst durch einen gesonderten Vertrag mit der Metaworks UG (haftungsbeschränkt).

Die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) haftet für eigene Inhalte nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder dauerhafte Verfügbarkeit der frei zugänglichen Website-Inhalte wird nur übernommen, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist oder ausdrücklich vereinbart wurde.

Externe Links

Diese Website kann Links zu externen Websites Dritter enthalten. Auf deren Inhalte hat die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) keinen Einfluss. Für fremde Inhalte ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich.

Werden der Metaworks UG (haftungsbeschränkt) konkrete Rechtsverletzungen auf verlinkten Seiten bekannt, werden entsprechende Links nach Prüfung entfernt.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte, Texte, Konzepte, Grafiken, Logos, Marken, Layouts, Bilder, Dateien und sonstigen Werke können urheber-, marken- oder sonst schutzrechtlich geschützt sein.

Jede Nutzung außerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber. Downloads und Kopien dieser Website sind nur für den eigenen informatorischen Gebrauch zulässig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

KI- und Technologiehinweise

Soweit auf dieser Website Inhalte zu künstlicher Intelligenz, Automatisierung, Software, Daten, Prozessen oder sonstigen Technologien bereitgestellt werden, handelt es sich um allgemeine Informationen. Technische, wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen können sich ändern. Vor produktivem Einsatz von Technologie- oder KI-Lösungen ist eine projektbezogene Prüfung erforderlich.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Metaworks UG (haftungsbeschränkt), Bachstraße 17, 83209 Prien am Chiemsee, Deutschland, und ihren Auftraggebern über Beratungs-, IT-, KI-, Konzeptions-, Entwicklungs-, Schulungs-, Workshop-, Strategie-, Projektmanagement- und sonstige Dienstleistungen.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
  4. Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Projektverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Auftragsverarbeitungsverträge und sonstige gesonderte Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Art, Umfang, Termine, Vergütung, Verantwortlichkeiten und Arbeitsergebnisse ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
  2. Leistungen können insbesondere Beratung, Analyse, Strategieentwicklung, Konzeption, Prozessdesign, KI- und Automatisierungskonzepte, Software- und Prototypenentwicklung, Workshops, Schulungen, Projektleitung, Dokumentation, Umsetzungsempfehlungen und begleitende operative Unterstützung umfassen.
  3. Soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg oder ein bestimmtes Werk vereinbart ist, erbringt die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) Dienstleistungen. Bei Dienstleistungen schuldet sie die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
  4. Ein Werkvertrag liegt nur vor, wenn ein konkret abnahmefähiges Arbeitsergebnis ausdrücklich als geschuldeter Erfolg vereinbart wurde.

3. Vertragsschluss

  1. Angebote der Metaworks UG (haftungsbeschränkt) sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertrags, Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers oder durch eine sonstige eindeutige Vereinbarung zustande.
  3. Mündliche Nebenabreden und Änderungen sollen aus Dokumentationsgründen mindestens in Textform bestätigt werden.

4. Leistungserbringung und Zusammenarbeit

  1. Die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) erbringt ihre Leistungen eigenverantwortlich und nach fachgerechtem Ermessen.
  2. Die Leistungserbringung kann vor Ort, remote, hybrid oder über digitale Kommunikations- und Kollaborationssysteme erfolgen.
  3. Die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeitende, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers dem nicht entgegenstehen.
  4. Die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) darf Methoden, Frameworks, Tools, Vorlagen, Software, KI-Systeme und sonstige Hilfsmittel einsetzen, soweit dies zur Leistungserbringung zweckmäßig ist und keine abweichende Vereinbarung besteht.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen, Daten, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen, Freigaben, Systeme, Unterlagen und sonstigen Mitwirkungen bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
  2. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Nutzbarkeit der von ihm bereitgestellten Informationen, Inhalte, Daten, Systeme und Materialien verantwortlich.
  3. Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden, die aus fehlender, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers.
  4. Der Auftraggeber prüft Arbeitsergebnisse, Zwischenergebnisse, Empfehlungen und KI-gestützte Ausgaben vor deren Nutzung im eigenen Geschäftsbetrieb, gegenüber Kunden, Behörden oder Dritten eigenverantwortlich.

6. Termine und Fristen

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers.
  3. Bei Verzögerungen, die die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) nicht zu vertreten hat, verlängern sich Termine und Fristen angemessen.

7. Vergütung, Auslagen und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sie kann insbesondere nach Tagessätzen, Stundensätzen, Festpreisen, Projektpauschalen, Retainern oder nutzungsabhängigen Modellen vereinbart werden.
  2. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  3. Reisezeiten, Reisekosten, Auslagen, Lizenzkosten, Fremdkosten, Hosting-, Cloud-, API-, Tool-, Modell-, Daten-, Plattform- und sonstige Drittanbietergebühren werden nur gesondert berechnet, wenn dies vereinbart oder zur Vertragsdurchführung erforderlich und für den Auftraggeber erkennbar ist.
  4. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) kann bei erheblichen Zahlungsrückständen weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückhalten, soweit dies verhältnismäßig ist und keine zwingenden Gründe entgegenstehen.

8. Änderungen des Leistungsumfangs

  1. Wünscht der Auftraggeber Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, werden die Parteien die Auswirkungen auf Termine, Vergütung, Verantwortlichkeiten und Arbeitsergebnisse abstimmen.
  2. Zusätzliche Leistungen sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
  3. Die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) ist nicht verpflichtet, Änderungen auszuführen, bevor eine Einigung über die wesentlichen wirtschaftlichen und organisatorischen Folgen erzielt wurde.

9. Abnahme bei Werkleistungen

  1. Soweit ausdrücklich ein abnahmefähiges Werk vereinbart ist, hat der Auftraggeber das Werk nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen.
  2. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  3. Nutzt der Auftraggeber das Werk produktiv oder gibt er es gegenüber Dritten frei, gilt dies als Abnahme, sofern die Nutzung nicht lediglich zu Prüfzwecken erfolgt.
  4. Für Mängelrechte bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

10. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

  1. Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
  2. Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte, eine Weiterübertragung an Dritte, eine Veröffentlichung, eine Weiterveräußerung oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung, soweit dies nicht bereits aus dem Vertragszweck folgt.
  3. Vorbestehende Methoden, Know-how, Ideen, Konzepte, Frameworks, Templates, Routinen, Bibliotheken, Softwarebausteine, Workflows, Prompts, Modelle, Dokumentationsstrukturen, Tools und allgemeine Erfahrungswerte der Metaworks UG (haftungsbeschränkt) verbleiben bei der Metaworks UG (haftungsbeschränkt), auch wenn sie in Arbeitsergebnisse einfließen.
  4. Rechte an Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, Plattformen, Modellen, APIs, Datenbanken, Stockmedien, Schriftarten und sonstigen Drittinhalten richten sich nach den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber.

11. KI-Systeme, Daten und Arbeitsergebnisse

  1. Werden KI-Systeme, Automatisierungssysteme, Modelle, APIs oder sonstige digitale Tools eingesetzt, können deren Ergebnisse technisch bedingt unvollständig, fehlerhaft, veraltet, mehrdeutig oder nicht reproduzierbar sein.
  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) keine Gewähr dafür, dass KI-gestützte Ergebnisse ohne fachliche, technische, rechtliche, wirtschaftliche oder organisatorische Prüfung unmittelbar produktiv eingesetzt werden können.
  3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch ihn bereitgestellte Daten rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter, Datenschutz-, Geheimhaltungs-, Exportkontroll-, Arbeits-, Betriebsrats-, Branchen- oder Compliance-Vorgaben verletzt werden.
  4. Personenbezogene Daten, besondere Kategorien personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige sensible Informationen dürfen nur bereitgestellt werden, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die erforderlichen vertraglichen, technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen vereinbart wurden.

12. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
  2. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, wirtschaftliche Informationen, Strategien, Kundendaten, Zugangsdaten, Vertragsinhalte, Projektunterlagen, Konzepte, Quellcode, Datenmodelle, Kalkulationen und nicht öffentlich bekannte Informationen.
  3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
  4. Die Vertraulichkeitspflichten gelten nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

13. Datenschutz und Informationssicherheit

  1. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.
  2. Soweit die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
  3. Der Auftraggeber bleibt für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung, die Information betroffener Personen und die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich, soweit die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) nicht selbst Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne ist.
  4. Zugangsdaten, Tokens, Schlüssel, API-Keys, Kundendaten und vertrauliche Systeme sind durch den Auftraggeber angemessen zu schützen und nur über geeignete sichere Kanäle bereitzustellen.

14. Haftung

  1. Die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Für Datenverlust haftet die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) bei leichter Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeitenden, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen der Metaworks UG (haftungsbeschränkt).

15. Referenznennung

Die Metaworks UG (haftungsbeschränkt) darf Namen, Logos oder Projektinformationen des Auftraggebers nur als Referenz verwenden, wenn der Auftraggeber vorher zugestimmt hat oder die Referenznennung bereits vertraglich vereinbart wurde.

16. Kündigung und Vertragsbeendigung

  1. Laufende Dienstleistungsverträge können nach den individuell vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden.
  2. Fehlt eine individuelle Regelung, können laufende Dienstleistungsverträge mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Auslagen und beauftragte Drittleistungen sind bis zum Beendigungszeitpunkt zu vergüten.

17. Höhere Gewalt

  1. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, behördliche Maßnahmen, Strom-, Netz-, Cloud-, Plattform- oder Telekommunikationsausfälle, Cyberangriffe, Pandemien, Streiks oder sonstige schwerwiegende Störungen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht, soweit die Leistung dadurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
  2. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ende der Störung.

18. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, soweit der Gegenanspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

19. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der für den Sitz der Metaworks UG (haftungsbeschränkt) zuständige Gerichtsstand.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des jeweiligen Vertrags sollen aus Dokumentationsgründen mindestens in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Vereinbarungen bleiben unberührt.
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